Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, die Arbeitnehmern in Deutschland dabei hilft, Vermögen aufzubauen. Sie wird auf vermögenswirksame Leistungen (VL) gewährt, die vom Arbeitgeber in Anlageformen wie Bausparverträge oder Fondssparpläne eingezahlt werden. Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden: Für Alleinstehende liegt die Grenze bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 17.900 Euro, für Verheiratete bei 35.800 Euro. Die Zulage beträgt 9 % für Bausparverträge und 20 % für Fondssparpläne, wobei jährliche Höchstbeträge gefördert werden. Die Arbeitnehmersparzulage macht VL-Sparen besonders attraktiv, da sie die Rendite deutlich erhöhen kann und so zur langfristigen Vermögensbildung beiträgt.

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