Freistellungsauftrag

Die Kapitalerträge der Anleger unterliegen der sogenannten Abgeltungssteuer. Allerdings gibt es Freibeträge von EUR 801 für Singles und von EUR 1.602,- für Verheiratete. Damit der Anleger diese Freibeträge nicht erst mit einem Jahr Verzug im Rahmen seiner Steuererklärung geltend machen muss, kann er bei seiner Depotbank einen sogenannten Freistellungsauftrag hinterlegen. Dadurch werden ihm bis zu seinen Freibeträgen keine Steuern auf Zinsen oder Dividenden berechnet.

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